Allgemeine Informationen zur Behandlung

Behandlungsdauer:

Die Behandlungsdauer richtet sich nach der allgemeinen Befindlichkeit, der Fragestellung, dem Ausmaß und der Art der Symptomatik und kann somit meist nicht genau festgelegt werden. 

Verschwiegenheitspflicht:

Als Klinische und Gesundheitspsychologin unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht (§37 Psychologengesetz). Alles was Sie mir anvertrauen, bleibt auch vertraulich. 

 

Als Klinische Psychologin bin ich ausgebildet, psychische Erkrankungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Das Ziel ist die Erhaltung oder Wiederherstellung der psychischen und körperlichen Gesundheit bzw. eine Besserung von Leidenszuständen. Psychologische Behandlung darf nur von Klinischen Psychologen durchgeführt werden und ist im Psychologengesetz (BGBI. 1 Nr. 182/2013) geregelt. 

Kosten:

Die genauen Behandlungskosten erfahren Sie im persönlichen Gespräch.

 

Da ich mir bereits ab dem ersten Gespräch viel Zeit für Sie nehme, verrechne ich jedes Erstgespräch zum üblichen Tarif.

 

Klinisch psychologische Behandlung kann mit der Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung verrechnet werden. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherungsgesellschaft, ob und in welcher Höhe die Kosten für eine psychologische Behandlung übernommen werden können. 

 

Achtung: Werden Termine nicht rechtzeitig abgesagt (bis zu 48h vor dem Termin), müssen sie verrechnet werden. 

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Information Abrechnung Klinisch psychologische Behandlung (Stand 2.1.2024)
Info Abrechnung Neu - 2.1.24.pdf
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